Beraterhaftung in der Insolvenz

Steuerberater, die für Unternehmen die Buchhaltung und Abschlusserstellung übernehmen, müssen ihre Mandanten auf möglicherweise vorhandene Insolvenzgründe hinweisen. Laut eines aktuellen BGH-Urteils vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 (OLG Hamburg) sind sie zwar nicht verpflichtet, eine Fortführungs- bzw. Fortbestehensprognose zu erstellen, müssen jedoch bei bestehenden Anzeichen auf mögliche Insolvenzgründe die Geschäftsführung auf eine entsprechende Prüfungspflicht hinweisen. Read more about Beraterhaftung in der Insolvenz[…]